Die Mehrwegangebotspflicht – gerne auch irreführend als Mehrwegpflicht bezeichnet – gilt seit Januar 2023 für Restaurants, auf Veranstaltungen und sogar für den Bäcker an der Ecke. Betriebe des Lebensmittelhandwerks, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten müssen Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen to go anbieten oder mitgebrachte Behältnisse auf Wunsch von Kundinnen und Kunden befüllen. Durch die neue Pflicht soll die Gastronomie zu Gunsten der Umwelt weiterentwickelt werden.
Von der Mehrwegpflicht ausgenommen sind Lieferdienste ohne eigenes Speisenangebot und kleine Betriebe, die eine Verkaufsfläche von weniger als 80 Quadratmetern und höchstens 5 Mitarbeitenden haben. Die kleinen Betriebe müssen aber ebenfalls mitgebrachte Behälter ihrer Kundschaft befüllen und wie größere Betriebe ihre Gäste mit gut sicht- und lesbaren Aushängen auf dieses Angebot aufmerksam machen.
In der anfänglichen Umstellung bietet ein Mehrweg-Poolsystem eine gewisse finanzielle Sicherheit. Geht ein Mehrwegbehälter verloren oder kaputt, kann der Betrieb ihn beim Pool-Anbieter austauschen. Außerdem nehmen die Pool-Anbieter unbrauchbar gewordene Behälter zurück und kümmern sich um die Entsorgung/das Recycling. Langfristig stellt die monatliche Gebühr aber einen ständigen Kostenfaktor dar, der, wie oben erwähnt, mit der Zeit steigen kann.
Eigenen Mehrwegverpackungen kosten nur in der Anschaffung Geld. Für den Betrieb gibt es dabei außerdem den Vorteil, dass er Formen, Größen und Farben der Behälter passend zu seinem Angebot und Image wählen und ggf. sogar mit dem eigenen Logo oder Slogan bedrucken kann. So kann er die Behälter zur Eigenwerbung nutzen. Kleinere Betriebe, die nicht unter die Ausnahmeregelung der Mehrwegpflicht fallen, haben auch die Möglichkeit, gemeinsam Geschirr anzuschaffen und die Kosten aufeinander zu verteilen.
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Anbietern für Mehrwegverpackungen sowie für Mehrweg-Poolsysteme. Unabhängig wofür ein Betrieb sich entscheidet, sollte er darauf achten, dass die Verpackungen aus nachhaltiger und umweltverträglicher Produktion stammen. Z. B. sind die Behälter mancher Pool-Anbieter mit dem Blauen Engel der ökologischen Mehrwegsystemanbieter versehen oder die Mehrwegprodukte der Firma greenbox FSC©-zertifiziert.
Gibt ein Gastronomie-Betrieb selbst Mehrwegverpackungen aus, gelten dieselben Hygienevorschriften wie für Einwegverpackungen. Die Rücknahme von Pfandbehältern muss jedoch räumlich von den Verarbeitungsbereichen klar abgegrenzt sein, damit keine Keime oder Verunreinigungen ins Essen gelangen können. Gastronomische Betriebe dürfen außerdem die Rücknahme von eigenen Pfandbehältern verweigern, wenn diese stark verschmutzt oder sogar verschimmelt sind.
Auch mitgebrachte, kundeneigene Mehrwegbehälter müssen räumlich getrennt befüllt werden. Dazu bietet es sich an, die Trennung optisch darzustellen, z. B. durch farbige Markierungen. Die mitgebrachten Gefäße können auf einem extra dafür vorgesehenen Tablett oder einer Unterlage platziert werden. Zum Befüllen dürfen sie nämlich nicht auf die Theke gestellt werden. Eine Unterlage kann auch zum Austarieren/Abwiegen auf der Waage verwendet werden. Ansonsten muss die Waage nach Verwendung desinfiziert werden. Wird der mitgebrachte Behälter beim Befüllen mit den Händen oder dem Werkzeug berührt, müssen diese ebenfalls desinfiziert werden.
Generell sind Kundinnen und Kunden dafür verantwortlich, dass sich mitgebrachten Behälter für die gekauften Speisen eignen. Bei fehlender Tauglichkeit oder Verunreinigungen dürfen Gastronominnen und Gastronomen das Befüllen ablehnen. Einen Leitfaden zum hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältern hat der Lebensmittelverband Deutschland veröffentlicht.
Ein Gastronomiebetrieb ist nicht verpflichtet, Pfand auf seine Mehrwegverpackungen zu erheben. Außer er ist Teil eines Poolsystems, das dies vorschreibt. Ein Mehrwegpfand verhindert jedoch, dass Mehrwegbehälter bei der Kundschaft bleiben und kostenpflichtig ersetzt werden müssen.
Gleichzeitig kann das Mehrwegpfand wegen seiner Höhe jedoch Kundinnen und Kunden abschrecken. Derzeit beträgt die Gebühr für Pfandbecher 1 bis 1,50 Euro, für andere Pfandbehälter 5 bis 6 Euro. Angesichts solcher Zusatzkosten besteht die Gefahr, dass gar nichts gekauft oder weiterhin Einwegverpackungen genutzt werden. Außerdem muss der Gastrobetrieb zu jeder Zeit genügend Kleingeld vorrätig haben, um jederzeit Pfand an seine Kunden auszahlen zu können.
Unsere Mehrweg-App ist eine Alternative zu einem Pfand-System. Sie ist wurde konzipiert, um den Ausleihprozess sowohl für Gastrobetriebe wie für deren Kundschaft einfacher und schneller zu machen und ohne Bargeld auszukommen. Gastronominnen und Gastronomen sowie ihre Kundschaft können sie kostenfrei im Play Store oder App Store und ohne eine Nutzungsgebühr herunterladen. Beim Deutschen Digital Award 2023 wurde sie mit dem Silber-Award in der Kategorie Idee/Innovation ausgezeichnet.